Empfehlung Feuerlöscher
Feuerlöscher sind ein sehr wirksames Mittel um Entstehungsbrände zu löschen. Arbeitsstätten sind mit geeigneten und ausreichend Feuerlöschern auszustatten. Die Auswahl und Bemessung der Feuerlöscher erfolgt für Arbeitsstätten gemäß Technischer Regel für Arbeitsstätten - Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2).
Feuerlöscher sind nicht nur im Bereich von Arbeitsstätten sinnvoll, sondern auch im Bereich von Wohnhäusern und Wohnungen. Eine rechtliche Vorgabe zur Vorhaltung von Feuerlöschern in Wohnhäusern bzw. Wohnungen besteht nicht. Es ist trotzdem sinnvoll und empfehlenswert Feuerlöscher im Wohnumfeld vorzuhalten.
Die Art des Löschmittels ist ein wesentliches Kriterium für die Einsatzmöglichkeit eines Feuerlöschers. Feuerlöscher können daher u. a. nach der Art des Löschmittels in Kohlendioxidlöscher, Pulverfeuerlöscher und Feuerlöscher mit wässrigen Löschmitteln unterschieden werden.
Zu den Feuerlöschern mit wässrigen Löschmitteln zählen Wasser- und Schaumfeuerlöscher sowie Feuerlöscher mit Sonderlöschmittel (z. B. Fettbrandlöscher). Die Eignung der Feuerlöscher richtet sich nach Brandklassen, die auf den Feuerlöschern in Form von Piktogrammen angegeben sind. Es werden folgende Brandklassen gemäß DIN EN 2 unterschieden:
- Brandklasse A: Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen
- Brandklasse B: Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen
- Brandklasse C: Brände von Gasen
- Brandklasse D: Brände von Metallen
- Brandklasse F: Brände von Speiseölen/-fetten (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten
Für den Wohnungsbereich empfehlen wir je Wohnung einen Feuerlöscher vorzuhalten. Die Auswahl des Feuerlöschers sollte durch eine Beratung mit einer Fachfirma erfolgen.
Weitergehende Informationen zur Auswahl und Anwendung von Feuerlöschern der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie hier.
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