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Retten – Löschen – Bergen – Schützen

Wir. Seit 1911.

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Stadtgebiet und Gefahrenschwerpunkte

Die Stadt Lauta mit ihren Ortsteilen Laubusch, Leippe, Torno und Johannisthal ist eine Kleinstadt im Norden des sächsischen Landkreises Bautzen. Sie befindet sich am südlichen Rand des Lausitzer Seenlandes, an der Grenze zwischen der Ober- und Niederlausitz.

 

Angaben zur Gemarkungsgröße der Stadt Lauta:

Kennzahl

  • Gesamtfläche
  • Maximale Ausdehnung NO-SW
  • Maximale Ausdehnung NW-SO

Angabe

  • 42,13 km²
  • 11,9 km
  • 7,6 km

Angrenzende Kommunen

Richtung Angrenzende Kommune (Land) Angrenzender Ortsteil
Norden Gemeinde Elsterheide (Sachsen) Tätzschwitz, Geierswalde, Neuwiese-Bergen, Nardt
Osten Stadt Hoyerswerda (Sachsen) Schwarzkollm
Süden Stadt Bernsdorf (Sachsen) Wiednitz
Westen Stadt Senftenberg (Brandenburg) Hosena, Großkoschen

Topografische Gegebenheiten

  • Die Stadt Lauta liegt in einer Höhe von 114m über NHN
  • Die höchste Erhebung beträgt 172,5m über NHN (Jungfernstein)
  • Der tiefste Punkt beträgt 104,1m über NHN (Fabiansteich)
  • Flächenerhebung nach Art der Nutzung:

 

Flächennutzung

Anteil
[ha] [%]
Waldfläche 2.149 51
Landwirtschaftliche Fläche 700 17
Siedlungsfläche 676 16
Gewässerfläche 264 6
Verkehrsfläche 212 5
Weitere Vegetationsflächen 212 5
Flächen gesamt 4.213 100

 

Es wird ca. die Hälfte der Gesamtfläche der Stadt Lauta als Waldfläche genutzt. Die Fläche für die landwirtschaftliche Nutzung entspricht rund der Siedlungsfläche (Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Halde).

Statistische Einwohnerangaben

In der Stadt Lauta wohnen derzeit insgesamt 8264 Einwohner (Stand: 31.12.2020). Die Anzahl der Personen, welche sich im Gemeindegebiet aufhalten, ist über den Tages- sowie Wochenverlauf relativ konstant. Besonderheiten, welche zu einer signifikanten zeitlichen Änderung der Anzahl im Tages- oder Wochenverlauf führen, wie z. B. hohe Pendlerzahlen oder hohe Anzahlen von Touristen, liegen nicht vor. Der Anteil der männlichen und weiblichen Einwohner ist annähernd gleich.

Angaben zur Bebauung

Die Stadt Lauta ist mehr ländlich strukturiert. Wesentliche Bebauungen im Stadtgebiet sind die unter Denkmalschutz stehenden Gartenstädte Lauta (Gartenstadt Lauta-Nord) und Laubusch (Gartenstadt Erika) sowie die Großblockbauweise im Wohngebiet Lauta Süd. Die aus Sicht des Brandschutzes besonderen Objekte in der Stadt Lauta sind in Anlage 2 des Brandschutzbedarfsplanes aufgelistet (u. a. Kindertageseinrichtungen, Schulen, Alten- und Pflegeeinrichtungen). Die schützenswerten Bau- und Kulturdenkmale der Stadt Lauta sind in Anlage 3 des Brandschutzbedarfsplanes aufgeführt.

 

Den Brandschutzbedarfsplan der Stadt Lauta finden Sie hier

Angaben zu Industrie und Gewerbe

In der Stadt Lauta befindet sich das „Industrie- und Gewerbegebiet Lauta“ (Gesamtfläche: 87,35 ha; Fläche Industriegebiet: 9,9 ha) sowie der „Gewerbepark Laubusch“ (Gesamtfläche: 18,2 ha). Weitere mittelständische Firmen befinden sich innerhalb der Wohnbebauung.

Angaben zur Infrastruktur Straße

Die Straßenlänge der Stadt Lauta beträgt insgesamt: 70,04 km, davon:

  • Lauta-Stadt mit Ortsteil Laubusch: 53,38 km
  • Ortsteil Leippe, Torno und Johannisthal: 16,66 km

Die Längen der Straßen nach Straßentyp betragen:

 

Straßentyp Bezeichnung Länge [km] Strecke
Bundesstraße B 96 6,04 Hoyerswerda - Senftenberg
Staatsstraße S 103 1,14 Lauta-Dorf - Hosena
Kreisstraßen K 9202 7,57 Lauta-Stadt - Bernsdorf
K 9203 1,76 Lauta-Stadt B96 - Laubusch Hauptstraße bis Abzweig Teichstraße
K9210 4,10 Lauta-Stadt B96 - Teichstraße / Hauptstraße
Gemeindestraßen - 49,41 -

 

Die durch das Stadtgebiet führende Bundesstraße 96 wird u. a. genutzt:

  • als Autobahnzubringer zu der ca. 25 km entfernten Bundesautobahn 13 für den Raum Hoyerswerda, Lauta und Bernsdorf.
  • als Zulieferstrecke für die Anlieferung zur Thermischen Abfallbehandlungsanlage Lauta.

  • durch den Schwerlastverkehr des in der Stadt Hoyerswerda, Ortsteil Schwarzkollm, angesiedelten Unternehmens „Natursteinwerke Weiland GmbH“.

Die Bundes- und Staatsstraße sowie die Kreisstraßen haben aufgrund ihres Gefahrenpotentials eine höhere Bedeutung für die Feuerwehr. Das örtliche städtische Straßennetz hat ein geringeres Gefahrenpotential und damit eine geringere Bedeutung.

Angaben zur Infrastruktur Bahn

Das Stadtgebiet wird in Ost-West-Richtung von einer zweigleisigen und elektrifizierten Bahnstrecke durchzogen. Die Strecke ist innerhalb des Stadtgebietes 4,58 km lang. Eigentümer der Strecke ist das Unternehmen „DB Netz AG“. Das Unternehmen gehört vollständig zum Unternehmen „Deutsche Bahn AG“. Innerhalb des Stadtgebietes ist eine Haltestelle vorhanden. Diese befindet sich in Lauta-Stadt und trägt die Bezeichnung Lauta (Nl).

 

Im Stadtgebiet kreuzt die Bahnlinie folgende Straßenverbindungen (von Ost nach West):

  • Oststraße (Kreisstraße K 9202, Lauta-Stadt - Bernsdorf) in Lauta-Stadt.
  • Karl-Liebknecht-Straße in Lauta-Stadt.
  • Verbindungsweg Lauta-Dorf – Lauta-Stadt (Joseph-Haydn-Straße), Kreuzung direkt neben dem Restsee Heide V.

Unmittelbar an das Stadtgebiet angrenzend befindet sich der Bahnübergang Waldesruh (Stadtgebiet Hoyerswerda). Die Bahnstrecke kreuzt somit wichtige Straßenverbindungen, welche für das Passieren der Züge unterbrochen werden. Ein geschlossener Bahnübergang stellt auch für die Feuerwehr ein nicht überwindbares Hindernis dar.

 

Die Bahnstrecke wird von unterschiedlichen Unternehmen für den Regional- und Güterverkehr genutzt. Zukünftig ist eine erhebliche Steigerung der Zugbewegungen auf dieser Strecke zu erwarten. Die sog. „Niederschlesische Magistrale“ nahm im Dezember 2018 ihren Betrieb auf. Die Strecke verbindet das deutsche mit dem polnischen Schienennetz und ist eine wichtige europäische Transferroute für den Güterverkehr. Es werden Güterbewegungen von West- nach Osteuropa sowie von Westeuropa nach Russland und China über diese Strecke geführt. Die transeuropäische Verbindung soll vorerst ausschließlich für den Güterverkehr genutzt werden. Die Bahnverbindung über Lutherstadt Wittenberg – Falkenberg/Elster – Ruhland – Lauta – Hoyerswerda – Knappenrode – Horka – Grenze Deutschland/Polen ist nach Abschluss der Baumaßnahmen im 4. Quartal 2018 zweigleisig ausgebaut und elektrifiziert. Die Geschwindigkeit der Güterzüge wird 160 km/h, streckenweise 120 km/h, betragen.

 

Die Strecke ist für eine Kapazität von 160 Güterzügen und 20 Personenzügen pro Tag ausgebaut. Die Deutsche Bahn AG prognostiziert eine Auslastung von 150 Güterzügen pro Tag ab dem Jahr 2035. Derzeit nutzen ca. 42 Güterzüge pro Tag die Strecke. Die Anzahl der Güterzüge steigert sich demnach erheblich. Dieses hat bedeutende Auswirkungen auf die Unterbrechung der o. g. Straßenverbindungen in der Stadt Lauta. Bei Annahme einer Schließzeit der jeweiligen Schrankenanlage von 4 min pro Zug beträgt die Gesamtschließzeit 11 h und 20 min pro Tag (170 Züge/Tag * 4 min/Zug). Die Wahrscheinlichkeit, dass im Einsatzfall die Anfahrt der Feuerwehr über die Bahnstrecke durch einen geschlossenen Bahnübergang verzögert wird, ist damit sehr hoch.

 

Im Weiteren vergrößert sich aufgrund der höheren Frequentierung der Bahnstrecke und des Transportes von Gütern jeglicher Art das Risiko eines Unfalls, u. U. mit gefährlichen Stoffen und Gütern. Die Bahnstrecke führt innerhalb des Stadtgebietes auf einer Länge von 1,1 km direkt an Wohnbebauungen (Puschkinallee und Eisenbahnstraße) vorbei.

Angaben zur Löschversorgung

Die Löschwasserversorgung umfasst alle Einrichtungen und Vorhaltungen zur Bereitstellung von Löschwasser zur Brandbekämpfung. Das Löschwasser kann dabei aus den folgend genannten unterschiedlichen Stellen entnommen bzw. bereitgestellt werden:

Das notwendige Löschwasser wird im Stadtgebiet überwiegend durch das bestehende Trinkwasserrohrnetz zur Verfügung gestellt. Hierbei ist zwingend zu berücksichtigen, dass das Trinkwasserrohrnetz ausschließlich für die Bereitstellung des Trinkwassers der angeschlossenen Abnehmer vorgesehen und technisch ausgelegt ist. Es ist nicht Aufgabe des Trinkwasserversorgers mit dem Trinkwasserrohrnetz die notwendigen Mengen an Löschwasser bereitzustellen. Der Trinkwasserversorger gestattet der Feuerwehr die Entnahme von Wasser zur Brandbekämpfung aus dem Netz. Sofern das Trinkwasserrohrnetz mit den angeschlossenen Hydranten nicht die erforderliche Löschwassermenge liefern kann, ist es Aufgabe der Kommune (verantwortlich für den Grundschutz) bzw. des Objekteigentümers (verantwortlich für den Objektschutz), die Bereitstellung der fehlenden Löschwassermengen auf anderen Wegen sicherzustellen. Der notwendige Löschwasserbedarf für Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete wird beschrieben in der Technischen Regel – Arbeitsblatt W 405 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW). Das derzeit aktuelle Arbeitsblatt W 405 wurde im Februar 2008 veröffentlicht (Erstausgabe: 1964). Das Arbeitsblatt W 405 findet deutschlandweit Anwendung. So wird es bspw. im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren von den Bauaufsichtsbehörden sowie u. a. auch von den Kommunen maßgeblich berücksichtigt. Es ist als Stand der Technik zu betrachten.

 

Die Kommunen sind sachlich zuständig für die Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden ausreichenden Löschwasserversorgung (§ 6 SächsBRKG). Die notwendigen Löschwassermengen werden im Arbeitsblatt W 405 in drei Stufen festgelegt:

 

Löschwasserbedarf

Bebauung (Beispiel)

 

 

[m³/h] [l/min]
48 800 reines Wohngebiet, Dorfgebiet, Anzahl der Vollgeschosse: kleiner 3, kleine Brandausbreitungsgefahr
96 1600

reines Wohngebiet, Dorfgebiet, Anzahl der Vollgeschosse: größer 3, mittlere Brandausbreitungsgefahr

192 3200

Industriegebiet, mittlere Brandausbreitungsgefahr

 

Die genannten Werte geben den Gesamtbedarf an, welcher von einer oder mehreren Entnahmemöglichkeiten in Summe geliefert werden muss. Die Löschwassermenge muss für eine Dauer von zwei Stunden in der angegebenen Höhe zur Verfügung stehen.

 

Die Entnahmemöglichkeiten müssen in einem Umkreis von maximal 300 m um das Brandobjekt vorhanden sein. Die Abstände zwischen den Hydranten sollen max. 150 m betragen.

 

Das bestehende Trinkwasserrohrnetz im Stadtgebiet wird durch Nutzung des natürlichen Gefälles gespeist. Eine umgehende Druckerhöhung im Trinkwasserrohrnetz zur Steigerung der Leistung (Liter/Minute) an einem oder mehreren Hydranten während eines Feuerwehreinsatzes ist daher nicht möglich.

 

Ebenso wie für die Siedlungsgebiete ist auch für die Waldgebiete eine ausreichende Löschwasserversorgung sicherzustellen. Hierzu sind an den Seen, an denen Löschwasser entnommen werden kann, ausreichende Löschwasserentnahmestellen notwendig. Die Stellen sind zu befestigen und mit einem Schild zu kennzeichnen. Die Löschwasserentnahmestellen an den Seen sind noch nicht in ausreichender Anzahl sowie Art und Weise hergestellt.

Angaben zu den Waldflächen

Die Waldfläche in der Stadt Lauta beträgt insgesamt 2 149 ha (51 % der Gesamtfläche der Stadt Lauta). Besondere Schwerpunkte stellen die Waldgebiete in den Ortsteilen Laubusch, Leippe, Torno und Johannisthal dar. Die größten zusammenhängenden Waldflächen befinden sich in den Ortslagen Leippe und Johannistal. Die Wälder grenzen hier an die Gemarkungen der Stadt Hoyerswerda, der Stadt Bernsdorf (Ortsteil Wiednitz) und der Stadt Senftenberg (Ortsteil Hosena).

Angaben zu den Wasserflächen

Auf dem Gebiet der Stadt Lauta befinden sich mehrere Seen bzw. Teilflächen von Seen. Die auf dem Stadtgebiet befindliche Wasserfläche beträgt insgesamt ca. 269 ha. Die Wasserfläche teilt sich hierbei wie folgt auf:

 

See Fläche gesamt [ha] Anteil der Fläche, auf dem Gebiet der Stadt Lauta pH-Wert Höhe der Wasseroberfläche (NHN) [m] See als Löschwasserentnahmestelle für die Feuerwehr nutzbar
[%] [ha]
Erika-See 150 ca. 90 ca. 135 7,4 107,7 Ja
Lugteich 95 ca. 45 ca. 42,8 2,6 107,6 In Klärung
Restloch Heide VI 88,7 ca. 15 ca. 13,3 2,8 126,7 Ja
Restsee Heide V 37,3 ca. 80 ca. 29,8 11 127,9

Nein, ehem. Absetzbecken des Aluminium-Werkes, stark schadstoffbelastet (erhebliche Konzentrationen an Arsen, Vanadium, Natrium, Sulfaten)

Fabiansteich 40 ca. 30 ca. 12 3 104,1 In Klärung
Koritzmühler See 29,5 100 29,5 7,6 106,5 In Klärung

Großer Sandschacht

9 ca. 40 ca.3,6 6,8 104,1 Ja
Kleiner Sandschacht 1,9 100 1,9 6,5 104,4 Ja
Tornoer Teich 1 100 1 6,8 129,5 Ja
Summe ca 452 - ca 269 - - -

 

Eine Nutzung der Seen zum Baden und Schwimmen ist, mit Ausnahme des Tornoer Teiches, nicht erlaubt. Es ist dennoch zu berücksichtigen, dass insbesondere die Große Sandschacht und der Erika-See zum Schwimmen sowie mehrere weitere Seen im zugefrorenen Zustand als vermutet begehbare Eisflächen genutzt werden. Die Zugänglichkeit zu den Seen ist mit den Fahrzeugen der Feuerwehr nur eingeschränkt, teilweise nicht möglich.

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

25. 05. 2025 - Uhr bis Uhr

 

06. 06. 2025 - Uhr bis Uhr

 

22. 06. 2025 - Uhr bis Uhr