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Retten – Löschen – Bergen – Schützen

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Sirenensignale

Mittels Sirenen können Warnungen und Gefahreninformationen an die Bevölkerung bei Bedarf schnell und gezielt übermittelt werden. Für die vorhandenen Motorsirenen sowie für neu zu errichtende Sirenenanlagen wurden durch das Sächsische Staatsministerium des Innern landeseinheitliche Sirenensignale festgelegt. Zudem wurde ein Merkblatt mit den Sirenensignalen und entsprechenden Verhaltensregeln durch das Innenministerium herausgegeben.
 
Sirenensignale im Freistaat Sachsen und allgemeine Verhaltensregeln bei Auslösung von Sirensignalen
 
Signalprobe: 1 Ton von 12 Sekunden Dauer (immer mittwochs 15:00 Uhr)

Feueralarm: 3 Töne von je 12 Sekunden Dauer mit 12 Sekunden Pause
 
Warnung vor einer Gefahr – Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsagen achten: 6 Töne von jeweils 5 Sekunden Dauer mit 5 Sekunden Pause (1 Minute Heulton)

Verhaltensregeln

  • Schalten Sie Ihr Rundfunkgerät ein und achten Sie auf Durchsagen!
  • Informieren Sie sich über die Warn-Apps z. B. NINA, BIWAPP etc.
  • Informieren Sie Ihre Nachbarn und Straßenpassanten über die Durchsagen!
  • Helfen Sie älteren und behinderten Menschen. Informieren Sie ausländische Mitbürger!
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden genau!
  • Telefonieren Sie nur, falls dringend nötig! Fassen Sie sich kurz!
  • Telefonnetze sind in diesen Fällen schnell überlastet.
  • Sind Sie selbst und Ihre Nachbarn von Schäden nicht betroffen: Bleiben Sie dem Schadensgebiet fern! – Schnelle Hilfe braucht freie Wege
 
Entwarnung – Die Gefahr besteht nicht mehr. Informieren Sie sich: 1 Dauerton von einer Minute

Merkblatt über die Sirenensignale im Freistaat Sachsen und über allgemeine Verhaltensregeln bei Auslösung von Sirenensignalen:
 
signale

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