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Retten – Löschen – Bergen – Schützen

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Rauchwarnmelder retten Leben, einschließlich Vorgaben des Landrechtes

"Rauchwarnmelder retten Leben!"

Zwei Drittel der Brandopfer werden im Schlaf vom Feuer überrascht. Gefährlich ist dabei der Brandrauch. Hier kommen Rauchwarnmelder (auch Rauchmelder oder Feuermelder genannt) zum Einsatz. Rauchwarnmelder warnen bei einem entstehenden Brand mit einem akustischen Signal, sobald giftige Rauchgase im Raum festgestellt werden.
 
Rauchwarnmelder sind in Neubauten in allen 16 Bundesländern Pflicht. In 15 von 16 Bundesländern gilt die Rauchwarnmelderpflicht ebenfalls für Bestandsbauten. In Sachsen besteht die Rauchwarnmelderpflicht bereits seit 2016 für Neubauten, die Ausstattung von Bestandsbauten ist bis 31. Dezember 2023 umzusetzen.
 
Regelung der Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen (§ 47 Abs. 4 SächsBO): Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen, sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten, soweit nicht für solche Räume eine automatische Rauchdetektion und angemessene Alarmierung sichergestellt sind. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Eigentümer bereits bestehender Nutzungseinheiten mit Räumen nach Satz 1 sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2023 entsprechend auszustatten.
 
Wir empfehlen Ihnen, beim Kauf auf das unabhängige Qualitätszeichen "Q" zu achten. Rauchwarnmelder mit dem "Q" haben eine festverbaute 10-Jahres-Batterie, sind nach erweiterten, festgelegten Standards geprüft und bieten damit eine hohe Sicherheit. 
 
Entsprechende Rauchwarnmelder und weitergehende Hinweise finden Sie hier.

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