Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV)

Die bundeseinheitlichen Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) wurden zur Anwendung bei Feuerwehren des Bundesgebietes eingeführt. Zweck der FwDV ist es, die erforderliche Einheitlichkeit im Feuerwehrdienst in allen Bundesländern herbeizuführen und für die Zukunft sicherzustellen. Sie gelten nicht nur für die Ausbildung, sondern gleichermaßen für den Einsatz.
  • FwDV 1 – Grundtätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
  • FwDV 2 – Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren
  • FwDV 3 – Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
  • FwDV 7 – Atemschutz
  • FwDV 10 – Die tragbaren Leitern
  • FwDV 100 – Führung und Leitung im Einsatz
  • FwDV 500 – Einheiten im ABC-Einsatz
  • FwDV /DV 800 – Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz
  • FwDV /DV 810 – Sprech- und Datenfunkverkehr
Die FwDV finden Sie hier.